Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der AKIT-ConSerSol GmbH, Opphoferstraße 20, 42107 Wuppertal (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über die Nutzung der Software-Plattform „Lezvi“.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der webbasierten Software „Lezvi“ zur Verwaltung von Handwerksbetrieben als Software-as-a-Service (SaaS). Der Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils gewählten Tarif.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden auf der Plattform und die Bestätigung der Registrierung durch den Anbieter in Textform zustande.
(2) Bei der Registrierung bestätigt der Kunde durch Aktivierung der entsprechenden Checkbox, dass er diese AGB einschließlich des als Anlage 1 beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gelesen hat und akzeptiert. Der Kunde bestätigt durch eine separate Checkbox, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat.
(3) Der Kunde sichert zu, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und die Plattform ausschließlich zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken nutzt. Die Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter speichert den Zeitpunkt der Zustimmung sowie die akzeptierte Fassung der Vertragsdokumente.
§ 4 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die webbasierte Software „Lezvi“ (nachfolgend „Software“) während der Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Tarif und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters.
(2) Der Übergabepunkt für die Leistung ist der Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für die Internetverbindung zwischen diesem Übergabepunkt und dem Kunden ist der Anbieter nicht verantwortlich.
(3) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 98 % im Jahresmittel. Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden:
- geplante Wartungsarbeiten, die der Anbieter mindestens 48 Stunden im Voraus ankündigt und die bevorzugt außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00–18:00 Uhr MEZ/MESZ) durchgeführt werden;
- Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Angriffen Dritter auf die Infrastruktur (z. B. DDoS), Ausfällen vorgelagerter Netze oder Infrastrukturdienstleister, soweit diese vom Anbieter nicht zu vertreten sind;
- Ausfälle aufgrund einer Nutzung der Software durch den Kunden entgegen dieser AGB oder der Dokumentation.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und anzupassen, insbesondere zur Fehlerbehebung, zur Verbesserung der Funktionalität oder zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen. Der Anbieter wird dabei den vertraglich geschuldeten Funktionsumfang nicht wesentlich einschränken. Nachteilige wesentliche Änderungen des Funktionsumfangs werden dem Kunden mindestens vier Wochen im Voraus in Textform angekündigt; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.
(5) Die Software nutzt KI-gestützte Verfahren zur Unterstützung des Kunden bei der Verarbeitung, Kategorisierung, Zusammenfassung und Aufbereitung von Eingabedaten (insbesondere von Text- und Sprachaufnahmen). Die eingesetzten KI-Dienste werden derzeit über externe KI-Dienstleister mit Sitz und Datenverarbeitung in der Europäischen Union sowie über eine vom Anbieter lokal betriebene KI-Lösung erbracht. Die jeweils eingesetzten Dienstleister sind im Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1) aufgeführt. Der Anbieter behält sich vor, den Einsatz KI-gestützter Verfahren zu erweitern oder zu ändern, soweit hierdurch der vertraglich geschuldete Leistungsumfang nicht nachteilig verändert wird.
(6) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-gestützte Verfahren fehlerhafte, unvollständige oder inhaltlich unzutreffende Ergebnisse liefern können, insbesondere bei der automatischen Kategorisierung oder Filterung von Inhalten. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-gestützt verarbeiteten Inhalte vor weiterer geschäftlicher Verwendung, insbesondere vor Versand an Dritte, steuerlicher oder vertraglicher Verwendung, inhaltlich zu prüfen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit KI-gestützt verarbeiteter Inhalte.
(7) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich des Einsatzes von Unterauftragsverarbeitern, regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1).
(8) Der Anbieter erbringt, soweit nichts anderes vereinbart ist, keine Beratungs-, Schulungs- oder individuellen Anpassungsleistungen. Support erfolgt im Rahmen des gewählten Tarifs nach der jeweils gültigen Support-Richtlinie.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Zugangsdaten
Der Kunde ist verpflichtet:
- seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, ggf. Zwei-Faktor-Authentifizierung) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben;
- Passwörter nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik zu wählen, mindestens jedoch mit einer Länge von zehn Zeichen und unter Verwendung verschiedener Zeichenarten (Groß-/Kleinbuchstaben, Ziffern, Sonderzeichen);
- Passwörter unverzüglich zu ändern, sobald der Verdacht besteht, dass Dritte Kenntnis erlangt haben;
- den Anbieter unverzüglich in Textform zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Dritte unbefugt Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben oder das Konto missbraucht wird.
Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die unter seinem Konto vorgenommen werden, es sei denn, er hat den unbefugten Zugriff nicht zu vertreten.
(2) Nutzerverwaltung
Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen seines Tarifs weiteren Nutzern (insbesondere eigenen Mitarbeitern) Zugang zur Software zu gewähren. Die maximale Anzahl zulässiger Nutzer ergibt sich aus dem gewählten Tarif. Der Kunde ist verpflichtet:
- die im Tarif festgelegte Nutzerzahl einzuhalten;
- sicherzustellen, dass die Nutzer die Pflichten aus diesen AGB einhalten;
- den Zugang ausscheidender Mitarbeiter unverzüglich zu sperren oder zu deaktivieren;
- die Nutzer vor erstmaliger Nutzung datenschutzrechtlich ordnungsgemäß zu informieren (Art. 13, 14 DSGVO).
Das Überlassen von Zugangsdaten an Personen außerhalb des Unternehmens des Kunden sowie das gemeinsame Nutzen eines Zugangs durch mehrere Personen (Account-Sharing) ist unzulässig. Der Anbieter ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzerzahl technisch zu überprüfen; bei Überschreitung ist der Anbieter berechtigt, die Differenz zum nächsthöheren Tarif rückwirkend ab Überschreitung in Rechnung zu stellen.
(3) Zulässige Nutzung
Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur im Rahmen des vereinbarten Funktionsumfangs und der Dokumentation zu nutzen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt:
- die Software über den vereinbarten Tarif hinaus durch Dritte nutzen zu lassen (kein Weitervermieten, kein Sharing, kein „Application Service Providing“);
- die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder automatisiert auszulesen (Scraping, Bots), soweit gesetzlich nicht zwingend zulässig;
- die Software in einer Weise zu nutzen, die die Integrität, Verfügbarkeit oder Sicherheit der Plattform oder Daten anderer Kunden gefährdet;
- rechtswidrige Inhalte in die Software einzugeben oder über sie zu verarbeiten.
(4) Eingabedaten und Verantwortlichkeit
Der Kunde ist für die von ihm oder seinen Nutzern in die Software eingegebenen Daten (nachfolgend „Kundendaten“) allein verantwortlich. Er sichert zu:
- dass er zur Eingabe, Speicherung und Verarbeitung dieser Daten berechtigt ist, insbesondere im Hinblick auf Rechte Dritter (Datenschutz, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte);
- dass die Datenschutzgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Mitarbeiter und Endkunden vorliegen (Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, ggf. § 26 BDSG, ggf. Einwilligungen, Information der Betroffenen);
- dass er besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, religiöse Überzeugungen) nur insoweit in die Software eingibt oder eingeben lässt, als dies vom Leistungsumfang ausdrücklich gedeckt ist. Insbesondere bei der Erfassung von Arbeitsunfähigkeits- und Urlaubsmeldungen ist die Eingabe auf die für den Beschäftigungskontext erforderlichen strukturierten Angaben (insbesondere Zeitraum) zu beschränken; die Eingabe von Diagnosen oder sonstigen Angaben zur Art einer Erkrankung ist unzulässig.
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer Verletzung dieser Pflichten gegen den Anbieter geltend machen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(5) Rechte an Kundendaten
Die Kundendaten verbleiben im Eigentum bzw. in der Rechtszuständigkeit des Kunden. Der Anbieter erhält an den Kundendaten ausschließlich die einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte, die zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen erforderlich sind (insbesondere Speicherung, Verarbeitung, Wiedergabe, Vervielfältigung im Rahmen von Backups). Eine Nutzung der Kundendaten zu eigenen Zwecken des Anbieters, insbesondere zum Training von KI-Modellen, erfolgt nicht. Abweichende Vereinbarungen im Rahmen gesonderter Test- oder Beta-Programme bleiben hiervon unberührt und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
(6) Datensicherung durch den Kunden
Der Anbieter erstellt regelmäßige Backups der in der Software gespeicherten Daten zu Zwecken der Betriebssicherheit. Diese Backups ersetzen nicht eine eigene Datensicherung durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig eigene Sicherungen der für ihn geschäftskritischen Daten durchzuführen, insbesondere durch Nutzung der Exportfunktion der Software.
(7) Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt die für die Nutzung der Software erforderlichen technischen Voraussetzungen selbst sicher, insbesondere eine geeignete Internetverbindung, aktuelle Endgeräte und einen unterstützten Webbrowser. Bei Störungen wirkt der Kunde in zumutbarem Umfang an der Aufklärung und Behebung mit.
(8) Prüfungsrecht
Der Anbieter ist berechtigt, einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen in Textform eine Überprüfung der Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durchzuführen. Die Prüfung erfolgt primär durch technische Auswertung der Nutzungsdaten und, soweit erforderlich, durch Einholung einer schriftlichen Selbstauskunft des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, an der Prüfung angemessen mitzuwirken und wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen. Die Kosten der Prüfung trägt der Anbieter, es sei denn, die Prüfung ergibt einen Verstoß des Kunden gegen seine Pflichten aus diesen AGB; in diesem Fall trägt der Kunde die angemessenen Prüfungskosten.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Preise und Tarife
Die aktuellen Preise und Tarife ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste auf der Website des Anbieters. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Tarifmodelle
Der Anbieter bietet Tarife mit monatlicher und mit jährlicher Abrechnung an:
- Monatstarif: Die Vertragslaufzeit beträgt einen Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht gemäß § 7 gekündigt wird. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus.
- Jahrestarif: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate und verlängert sich nach Ablauf automatisch um jeweils einen weiteren Monat zu den Konditionen des Monatstarifs, sofern nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. der Verlängerung in Textform gekündigt wird. Die Zahlung erfolgt jährlich im Voraus. Beim Jahrestarif wird ein Rabatt gegenüber dem Monatstarif gewährt, dessen Höhe sich aus der Preisliste ergibt.
(3) Kostenlose Testphase
Der Anbieter kann Neukunden eine einmalige kostenlose Testphase von einem Monat ab Registrierung einräumen. Während der Testphase ist die Software im Umfang des gewählten Tarifs nutzbar. Der Kunde kann den Vertrag während der Testphase jederzeit in Textform ohne Einhaltung einer Frist und ohne Kosten kündigen. Kündigt der Kunde die Testphase nicht vor Ablauf, geht der Vertrag nach Ablauf der Testphase automatisch in das vom Kunden gewählte kostenpflichtige Tarifmodell über. Der Anbieter weist den Kunden spätestens sieben Tage vor Ablauf der Testphase in Textform auf den bevorstehenden Übergang hin.
(4) Zahlungsmethode
Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschrift. Der Kunde erteilt dem Anbieter bei Vertragsschluss ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Einzug erfolgt frühestens fünf Kalendertage nach Rechnungsstellung; der Anbieter kann diese Vorabinformationsfrist (Pre-Notification) verkürzen, worüber der Kunde informiert wird.
(5) Fälligkeit
Die Zahlung ist mit Rechnungsstellung fällig. Rechnungen werden in elektronischer Form (z. B. per E-Mail oder zum Abruf in der Software) zur Verfügung gestellt; der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang er die Software tatsächlich nutzt.
(6) Rücklastschrift
Kommt es aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund zu einer Rücklastschrift, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die dadurch entstandenen Bankgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 EUR je Rücklastschrift in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(7) Zahlungsverzug
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Daneben steht dem Anbieter eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt unberührt.
(8) Sperrrecht
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug und kommt er auch nach einer zweiten Mahnung innerhalb einer dort gesetzten Frist von vierzehn Kalendertagen nicht vollständig zur Zahlung, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zu sperren. Der Anbieter wird die Sperrung mindestens sieben Tage vorher in Textform ankündigen. Das Recht des Anbieters zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 7 bleibt unberührt. Während der Sperrung bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen.
(9) Preisanpassung
Der Anbieter ist berechtigt, die Preise einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen in Textform anzupassen, um Änderungen der eigenen Kosten (insbesondere Personal-, Infrastruktur-, Lizenz- und Dienstleisterkosten) auszugleichen. Die Anpassung wird zum Beginn des auf den Ablauf der Ankündigungsfrist folgenden Abrechnungszeitraums wirksam. Übersteigt die Preiserhöhung fünf Prozent gegenüber dem zuletzt gezahlten Preis, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu. Das Sonderkündigungsrecht ist innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform auszuüben. Übt der Kunde das Sonderkündigungsrecht nicht aus, gilt die Preisanpassung als vereinbart; hierauf wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
(10) Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
(11) Vorkasse bei Zahlungsrisiken
Bei erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei bekannter Vermögensverschlechterung, wiederholten Rücklastschriften oder negativen Bonitätsauskünften, ist der Anbieter berechtigt, für künftige Leistungen Vorkasse zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus Zahlungsverzug bleibt unberührt.
§ 7 Vertragslaufzeit, Kündigung und Datenrückgabe
(1) Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
Die Vertragslaufzeit und die ordentliche Kündigung richten sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif gemäß § 6 Abs. 2. Die Kündigung bedarf der Textform und ist per E-Mail an sprich@lezvi.de zu richten.
(2) Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:
- der Kunde mit der Zahlung von Entgelten in Höhe von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug ist und trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht leistet;
- der Kunde schuldhaft in erheblicher Weise gegen seine Pflichten aus § 5 verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht unverzüglich abstellt;
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
- der Kunde die Software missbräuchlich nutzt, insbesondere zur Begehung rechtswidriger Handlungen oder zur Gefährdung der Sicherheit oder Integrität der Plattform.
Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere vor, wenn die Software über einen Zeitraum von mehr als dreißig zusammenhängenden Kalendertagen nicht in vertragsgemäßem Umfang zur Verfügung steht und der Anbieter die Mängel trotz angemessener Fristsetzung nicht behebt.
(3) Auswirkungen der Kündigung
Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht des Kunden an der Software. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zur Software zum Ablauf des letzten Vertragstages zu deaktivieren.
(4) Datenexport
Der Kunde ist während der gesamten Vertragslaufzeit berechtigt, seine Kundendaten über die in der Software bereitgestellte Exportfunktion in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (insbesondere CSV oder JSON) selbst zu exportieren. Es wird dem Kunden dringend empfohlen, vor Wirksamwerden der Kündigung einen vollständigen Export seiner Daten vorzunehmen.
Nach Wirksamwerden der Kündigung stellt der Anbieter die Kundendaten für weitere dreißig Kalendertage zum Export über die Software oder auf Anforderung des Kunden in Textform zur Verfügung. Für einen manuell durchgeführten, vom Standardexport abweichenden Export (insbesondere individuelle Formate oder Datenaufbereitungen) ist der Anbieter berechtigt, den hierfür erforderlichen Aufwand nach der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung einer zur Verwendung der exportierten Daten geeigneten Software.
(5) Löschung der Daten
Nach Ablauf der Export-Frist gemäß Abs. 4 löscht der Anbieter die Kundendaten innerhalb von weiteren dreißig Kalendertagen aus den produktiven Systemen; aus Backups werden die Daten im Rahmen des üblichen Backup-Zyklus, spätestens nach neunzig Kalendertagen, entfernt.
Hiervon ausgenommen sind personenbezogene und geschäftliche Daten, deren Aufbewahrung den Anbieter nach gesetzlichen Vorschriften trifft (insbesondere Rechnungsdaten nach §§ 147 AO, 257 HGB für bis zu zehn Jahre). Diese Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gesperrt aufbewahrt und anschließend gelöscht.
Einzelheiten zur Datenverarbeitung, insbesondere zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer und Endkunden des Kunden, regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1).
(6) Fortgeltung einzelner Bestimmungen
Mit Beendigung des Vertrages erlöschen die gegenseitigen Hauptleistungspflichten. Bestimmungen, die ihrem Sinn nach über das Vertragsende hinaus Geltung beanspruchen (insbesondere Haftung, Vertraulichkeit, Rechte an Kundendaten, Datenlöschung), bleiben wirksam.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Verantwortlichkeit
Bei der Nutzung der Software verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten auf zwei unterschiedlichen Ebenen:
- Als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO verarbeitet der Anbieter diejenigen personenbezogenen Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner, die zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (insbesondere Stammdaten, Kontaktdaten, Abrechnungsdaten, Nutzungsprotokolle). Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
- Als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO verarbeitet der Anbieter diejenigen personenbezogenen Daten, die der Kunde oder seine Nutzer in die Software eingeben oder über diese verarbeiten (insbesondere Daten der Mitarbeiter des Kunden sowie Daten von dessen Endkunden). Insoweit ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher, der Anbieter verarbeitet diese Daten weisungsgebunden für den Kunden.
(2) Auftragsverarbeitungsvertrag
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter als Auftragsverarbeiter schließen die Parteien gleichzeitig mit diesen AGB den als Anlage 1 beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Der AVV wird mit Wirksamwerden dieser AGB Vertragsbestandteil. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AVV gehen die Regelungen des AVV für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung vor.
(3) Pflichten des Kunden als Verantwortlicher
Der Kunde ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher insbesondere verpflichtet:
- die Zulässigkeit der Verarbeitung der von ihm in die Software eingegebenen personenbezogenen Daten (Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Erforderlichkeit) zu prüfen und sicherzustellen;
- die Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen gemäß Art. 13, 14 DSGVO zu erfüllen;
- Anfragen betroffener Personen (insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit) selbst zu bearbeiten. Der Anbieter unterstützt den Kunden hierbei im Rahmen der Regelungen des AVV.
(4) Datenschutzerklärung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter in der Rolle als Verantwortlicher (Abs. 1 erster Spiegelstrich) ist in der Datenschutzerklärung des Anbieters näher beschrieben, die auf der Website des Anbieters abrufbar ist.
§ 9 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie;
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Summenmäßige Haftungsobergrenze
Die Haftung des Anbieters nach Abs. 2 ist zusätzlich der Höhe nach begrenzt auf:
- einen Betrag von zwölf Monatsentgelten pro Schadensereignis;
- einen Betrag von zwölf Monatsentgelten für alle Schadensereignisse innerhalb eines Vertragsjahres.
Maßgeblich ist das im Monat des Schadensereignisses geltende Monatsentgelt; bei Jahrestarifen gilt ein Zwölftel des Jahresentgelts als Monatsentgelt. Die Begrenzung gilt nicht für Ansprüche aus Abs. 1.
(4) Haftung bei Datenverlust
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden gemäß § 5 Abs. 6 zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Die Haftungsbegrenzungen aus Abs. 2 und Abs. 3 gelten entsprechend.
(5) Mitverschulden
Trifft den Kunden ein Mitverschulden, insbesondere durch unterlassene Datensicherung, verspätete Fehleranzeige oder Nichtbeachtung der Dokumentation, bestimmen sich die Rechte der Parteien nach § 254 BGB.
(6) Sonstige Ausschlüsse
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(7) Haftung für Erfüllungsgehilfen
Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Höhere Gewalt
(1) Keine Vertragspartei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung auf einem Ereignis höherer Gewalt beruht.
(2) Als Ereignisse höherer Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Hierzu zählen insbesondere:
- Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse, Pandemien und Epidemien;
- Krieg, kriegsähnliche Zustände, Terroranschläge, Aufruhr, Sabotage;
- hoheitliche Maßnahmen, Embargos, Sanktionen, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen;
- großflächige Ausfälle öffentlicher Strom-, Telekommunikations- oder Internetinfrastrukturen;
- schwerwiegende Cyberangriffe auf übergeordnete Infrastrukturen (z. B. DNS-Root, zentrale Cloud-Anbieter), die nicht durch zumutbare Schutzmaßnahmen abgewehrt werden können;
- Streiks und Arbeitskämpfe außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei.
(3) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich in Textform über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses höherer Gewalt informieren und zumutbare Anstrengungen unternehmen, die Auswirkungen zu minimieren.
(4) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende außerordentlich zu kündigen. Schadensersatzansprüche aufgrund der Kündigung bestehen nicht.
(5) Während der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ruhen die wechselseitigen Hauptleistungspflichten. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig abzurechnen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Abwehr gegenläufiger Bedingungen
Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(2) Änderungen der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies erforderlich ist, um sie an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische Entwicklungen oder an eine geänderte Leistungsbeschreibung anzupassen und dadurch keine für den Kunden unzumutbare Verschiebung des Vertragsgleichgewichts eintritt.
Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen des Schweigens wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
(3) Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbefristet vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische, betriebliche und geschäftliche Informationen, Kundendaten sowie Preise und Konditionen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits vor Mitteilung bekannt waren, ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht von Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
(4) Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens und des Firmenlogos als Referenzkunden zu benennen, insbesondere auf der Website und in Marketingmaterialien. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; der Anbieter wird die Nennung dann innerhalb angemessener Frist entfernen.
(5) Abtretung
Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge oder einer Übertragung des gesamten Geschäftsbetriebs auf einen Dritten zu übertragen; im Falle einer Einzelübertragung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
(6) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Wuppertal. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(7) Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
(8) Textform
Soweit diese AGB Textform verlangen, genügt E-Mail oder Brief. Das gesetzliche Schriftformerfordernis (§ 126 BGB) bleibt unberührt.
(9) Import- und Exportkontrolle
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Software die jeweils anwendbaren Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich zu beachten, insbesondere bei grenzüberschreitender Nutzung. Anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben trägt der Kunde.
(10) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.